Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
I. Geltungsbereich und Einbeziehung

1. Es gelten ausschließlich unsere AGB. Hiervon abweichende AGB des Vertragspartners werden nur durch ausdrückliche Vereinbarung in Schriftform oder durch Erklärungen mit qualifizierter elektronischer Unterschrift wirksam in den Vertrag einbezogen. Nach Vertragsabschluss ist die Einbeziehung abweichender AGB formfrei möglich.

2. Gegenüber Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts (einschließlich den nicht rechtsfähigen Anstalten d. ö. R.) gelten unsere AGB auch für zukünftige Verträge mit diesen, ohne das es erneuter Vereinbarung ihrer Einbeziehung bedarf.

II. Bindung an Angebote, Angaben bei Vertragsabschluß, Abweichungen von Angaben bei Vertragsabschluß, Ersatzpersonen

1. Wir sind berechtigt, unsere Angebote bis zur Annahme zu widerrufen, es sei denn wir bezeichnen unser Angebot als bindend.

2. Auf unserer Webseite, in Informationsbroschüren oder ähnlichen Unterlagen enthaltene, unsere Leistung beschreibende Angaben sowie öffentliche Äußerungen von uns sind nicht verbindlich, es sei denn die dort genannten Merkmale unserer Leistung sind mit dem Vertragspartner vereinbart oder der Vertragspartner kann sie aufgrund der von uns gemachten öffentlichen Äußerungen erwarten.

3. Abweichungen vom vereinbarten Inhalt unserer Leistungen berühren die Erfüllung des Vertrages nicht, sofern sie dem Vertragspartnern zumutbar sind, die vereinbarten Leistungen nicht oder nur unwesentlich einschränken und das Vorhandensein des fehlenden Leistungsbestandteiles oder Leistungsmerkmales nicht von uns garantiert oder zugesichert wurde oder für uns erkennbar war, dass der vereinbarte Leistungsbestandteil oder das Leistungsmerkmal für den Vertragspartnern von besonderer Bedeutung ist, insbesondere wenn durch die Abweichung hiervon der Vertragszweck gefährdet würde. Dies gilt auch im Falle der Stellung einer Ersatzperson für die Leistungserbringung durch LOGOGEN® - Institut für Entstressung.

III. Vergütungsangaben, Vergütung (mit vergüteter Leistungsumfang), Verzug (einschl. Verzugsfolgen), Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

1. Mit uns vereinbarte Vergütungen sowie unsere Vergütungen gemäß Vergütungsverzeichnis/-liste verstehen sich netto – ohne Mehrwertsteuer.

2. Die Vergütung schließt die erforderlichen Unterlagen für den Teilnehmer/Vertragspartner sowie die notwendige Nutzung unserer Räume und technischen Einrichtungen mit ein. Wir schulden insoweit nur die Gewährung der Nutzungsmöglichkeit. Eine Nichtteilnahme oder nur zeitweilige Teilnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, berechtigt nicht zur Herabsetzung der vereinbarten Vergütung. Kosten der Unterbringung und Verpflegung in Hotels, Bildungsstätten oder sonstigen Einrichtungen, an denen die Veranstaltung stattfindet, hat der Vertragspartner zu bestreiten

3. Die mit uns vereinbarte Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt fällig.

4. Dauert der Verzug des Vertragspartners mit einer Zahlung länger als 30 Kalendertage, lässt er Schecks zu Protest gehen oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Vertragspartnern sofort fällig zu stellen und sämtliche Leistungen zurückzuhalten sowie vom Vertrag zurückzutreten oder, sollte mit der Durchführung bereits begonnen worden sein, den Vertrag fristlos zu kündigen.

5. Der Vertragspartner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

IV. Urheberrechte

Wir behalten uns alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung von Kurs-, Schulungs-, und Coachingunterlagen sowie sonstiger von uns erstellter Unterlagen vor. Ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung darf kein Teil solcher Unterlagen in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder für öffentliche Wiedergaben benutzt werden. Der urheberrechtliche Schutz erstreckt sich auch auf Unterlagen Dritter, die in unseren Kursen, Schulungen, Seminaren und Coachings mit unserem Wissen und Wollen eingesetzt werden. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Urheberrechtsschutz jedweder in der Veranstaltung verwendeten Unterlagen zu beachten und keine unerlaubten Kopien anzufertigen.

V. Rücktritt vom Vertrag durch LOGOGEN® - Institut für Entstressung

1. Außer in den gesetzlich zugelassenen Fällen und in dem in Ziff. III.4. geregelten Fall dürfen wir vom Vertrag nur zurücktreten, wenn ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist.

2. Wir dürfen insbesondere vom Vertrag zurücktreten, wenn

(i) eine vereinbarte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder

(ii) der Dozent, Coach, Trainer oder die sonstige von uns mit der Durchführung betraute Person erkrankt ist oder

(iii) technische Gründe oder sonstige von uns nicht zu vertretende Gründe (höhere Gewalt) die vereinbarte Durchführung unmöglich machen oder für uns unzumutbar erschweren oder

(iv) der von uns bereits unter Vertrag genommene Dozent, Coach, Trainer oder die sonstige von uns mit der Durchführung betraute Person vertragswidrig nicht leistungsbereit ist oder vertragswidrig die Erbringung der Leistung aufsagt oder

(v) sich nach Vertragsabschluss Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Vertragspartners ergeben. Mangelnde Kreditwürdigkeit gilt als gegeben, wenn der Vertragspartner eine fällige Rechnung trotz Mahnung nicht bezahlt.

3. Tritt einer der in Ziff. V.2 aufgeführten Fälle oder ein sonstiger sachlich gerechtfertiger Grund für den Rücktritt (Ziff. V.1) ein und beabsichtigen wir, deswegen den Rücktritt vom Vertrag zu erklären, so werden wir hierüber den Vertragspartner unverzüglich informieren und von diesem bereits gezahltes Honorar erstatten.

4. Wir werden vor einer Ausübung unseres Rücktrittsrechtes versuchen, die Maßnahme/Veranstaltung auf einen anderen Termin und / oder einen anderen Durchführungsort umzubuchen, sofern dies möglich ist und der Vertragspartner hiermit einverstanden ist. Änderungen werden unverzüglich mitgeteilt.

VI. Rücktritt vom Vertrag durch den Vertragspartner

1. Der Vertragspartner darf bis zu 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme / Veranstaltung kostenfrei vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.

2. Bei Rücktritt bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme / Veranstaltung werden 30% der vereinbarten Vergütung in Rechnung gestellt, bei späterem Rücktritt - bis 14 Tage vor Beginn der Maßnahme / Veranstaltung 50%.

3. Bei Rücktritt weniger als 14 Tage vor Beginn der Maßnahme / Veranstaltung wird die volle vereinbarte Vergütung fällig.

4. Maßgebend ist jeweils der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei uns. Der Vertragspartner hat jederzeit die Möglichkeit, einen geeigneten Ersatzteilnehmer aus seinem Unternehmen zu benennen.

VII. Termintreue

Bis 14 Tage vor einem Termin ist der Teilnehmer einmalig berechtigt, diesen ohne Angabe von Gründen und kostenfrei zu stornieren und mit uns einen Ersatztermin zu vereinbaren.

VIII. Datenschutz

Ohne schriftliche Einwilligung des Vertragspartners werden wir geschäfts- oder aufgabenbezogene oder persönliche Daten, die uns im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung bekannt werden, nicht an Dritte weitergeben. Wir behalten uns vor, über erfolgreich verlaufene Maßnahmen in anonymisierter Form in der Fachpresse, sowie in angemessenem Umfang in unserer Webpräsenz und in den Medien zu berichten, sofern ein Rückschluss auf den Vertragspartner hierdurch nicht möglich ist.

IX. Haftungsbeschränkung

1. Wir haften dem Vertragspartner aus gesetzlichen oder vertraglichen Haftungstatbeständen nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

2. Die Haftungsbegrenzung nach Ziff. IX Nr. 1. gilt jedoch nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder Sachschäden oder Schäden aus der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten („Kardinalspflichten“) oder wenn der Vertragspartner aufgrund eines besonderen Vertrauenstatbestandes auf die ordnungsgemäße Pflichterfüllung vertraut. Beruht die Haftung nicht auf Pflichtverletzungen von unseren Organen oder leitenden Angestellten, ist unsere Haftung auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens unter Ausschluss einer Haftung für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, begrenzt. In jedem Fall unserer Haftung ist diese auf von uns vorhersehbare typische Schäden begrenzt; insoweit haften wir bis zu einem Höchstbetrag von 5.000,-- €. Soweit wir nicht selbst haften, werden dem Vertragspartnern auf Verlangen die Ansprüche abgetreten, die uns gegenüber Dritten zustehen.

3. Unsere Haftung aus, für ein von uns übernommenes Beschaffungsrisiko, abgegebene Garantien, Zusicherungen oder arglistiges Verschweigen von Mängeln in bezug auf die vereinbarte Leistung und Ansprüche aus Produkt-, Gefährdungs- oder Zufallshaftung bleiben unberührt.

X. Gültigkeitsbestimmung

Wenn einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. An Stelle der unwirksamen ist eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem beabsichtigen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Diese Pflicht besteht nicht, wenn zur Zeit der Verwendung der AGB durch uns gegenüber dem die Unwirksamkeit rügenden Vertragspartnern, die Unwirksamkeit bereits durch mehr als ein Oberlandesgericht oder den BGH festgestellt wurde.

XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Ist der Vertragspartner ein Unternehmen oder eine juristischen Personen des öffentlichen Rechts (einschließlich den nicht rechtsfähigen Anstalten d. ö. R.), ist Erfüllungsort für unsere vertraglichen Pflichten und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag Karlsruhe. Wir dürfen den Vertragspartner in diesem Fall auch an seinem Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt verklagen.

XII. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht Deutschlands unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts.

Stand: 03.11.2004 pe

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